Bonus für Paare!

11.09.2014

Wenn man zusammenleben möchte, gibt es vieles, an das man denken muss: von der Wohnungswahl über den gemeinsamen Einrichtungsstil bis hin zur Aufteilung der Lebenshaltungskosten. Darüber hinaus sollte ein Paar seinen Versicherungsschutz der neuen Lebenssituation anpassen, was letztendlich sogar zu Prämieneinsparungen führen kann.

Mit einer gemeinsamen Wohnung ändert sich nicht nur die Wohnungssituation des Einzelnen. Auch der bestehende Versicherungsschutz sollte entsprechend angepasst werden, denn viele haben bereits als Single diverse Versicherungspolizzen abgeschlossen.

Je nach Vertragsart ist es jedoch möglich, dass nach dem Umzug in eine gemeinsame Wohnung für ein bestimmtes Risiko nur noch ein Vertrag für beide Partner notwendig ist. Dies betrifft insbesondere Rechtsschutz-, Haftpflicht- und Haushaltsversicherungen.

Gemeinsam wohnen und sparen

Besteht für beide Partner beispielsweise jeweils eine Rechtsschutz-Polizze, kann meist der zuletzt abgeschlossene oder auch weniger umfangreiche Versicherungsvertrag auf Antrag aufgehoben werden. Eine ähnliche Möglichkeit besteht bei einer privaten Haftpflicht- und/oder Haushaltsversicherungs-Polizze.

Allerdings darf der Vertrag, der bestehen bleibt, nicht nur für Singles gelten. Bei einem unverheirateten Paar muss der Partner für eine Mitversicherung namentlich in den verbleibenden Vertrag als mitversicherte Person aufgenommen werden. Sogenannte Paar- oder Familientarife, die es unter anderem in der Privathaftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung gibt, sind oftmals günstiger als zwei Einzelpolizzen.

Zwar können beide Partner eine eigene Haushaltsversicherung für die neue Wohnung fortführen, in der Regel ist es jedoch sinnvoller, eine Polizze zum Beispiel aufgrund des Umzugs zu kündigen und die andere der geänderten Lebens- und/oder Wohnsituation anzupassen. Unter anderem muss dazu die Höhe der Versicherungssumme entsprechend der gemeinsam genutzten Wohnung geändert werden.

Zusammen abgesichert sein

Um sicherzugehen, dass beide Partner im Ernstfall finanziell abgesichert sind, sollten die privaten Kranken- und Lebensversicherungen entsprechend ausgestaltet sein. Bei einer Risiko- oder Ablebensversicherung auf Gegenseitigkeit können beispielsweise beide Partner als versicherte Person eingetragen werden. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Leistung.

Wer möchte, dass eine bestehende Lebensversicherung im Erlebens- oder Todesfall an den nicht verheirateten Lebenspartner ausgezahlt wird, muss die Lebensversicherungs-Polizze entsprechend vom Versicherer ändern und als Bezugsberechtigten den Partner namentlich einsetzen lassen.

Hat sich ein Paar entschlossen, zusammenzuwohnen, ist es prinzipiell ratsam, die Versicherer, bei denen die Versicherungsverträge bestehen, über die neue Lebenssituation zu informieren. Nach einem Umzug müssen beispielsweise die neue Adresse und gegebenenfalls eine neue Bankverbindung mitgeteilt werden. Ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten hilft zudem, Absicherungslücken, aber auch unnötige Prämienausgaben zu vermeiden.

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