Finanzieller Schutz bei Ski- und Snowboardunfällen!

05.11.2015

Ski- und Snowboardfahren macht Spaß. Doch schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann zu einem schweren Unfall führen. Wer dabei sich oder auch andere schädigt, muss ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz mit erheblichen finanziellen Belastungen rechnen.

Ein Unfall auf der Skipiste kann weitreichende Folgen haben – zum einen für denjenigen, der einen Unfall erleidet und dabei verletzt wird, aber auch für denjenigen, der für den Unfall möglicherweise verantwortlich ist.

Jeder, der einen anderen schuldhaft schädigt, muss nach dem Gesetz für den Schaden, unter Umständen egal wie hoch dieser ist, aufkommen. Dies gilt auch für Wintersportler wie Ski- oder Snowboardfahrer.

Die Folgen einer kleinen Unaufmerksamkeit

Wer beispielsweise auf der Skipiste einen anderen Wintersportler übersieht, oder zu schnell unterwegs ist, nicht mehr bremsen kann und deswegen einen Unfall verursacht, muss für die Schäden des anderen aufkommen. So können Kosten für Sachschäden beispielsweise für den Ersatz beschädigter Skier, aber auch Aufwendungen für Personenschäden, wie Krankenhaus- und Arztkosten bis hin zu einer lebenslangen Rente, wenn der Geschädigte aufgrund des Unfalles dauerhaft erwerbsunfähig bleibt, anfallen.

Derartige Schadenersatzansprüche Dritter lassen sich durch eine private Haftpflichtversicherung, die unter anderem in einer Haushalts-Polizze inkludiert sein kann, absichern, vorausgesetzt der Schaden ist durch ein fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden.

Der Versicherungsschutz einer solchen Polizze gilt nicht nur für sportliche Aktivitäten, sondern für den gesamten Privatbereich, zum Beispiel auch als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr, und gehört zu den wichtigsten privaten Versicherungen. Zudem wehrt ein solcher Haftpflichtschutz auch ungerechtfertigte oder überzogene Forderungen Dritter ab.

Kostenrisiken im Ausland

Wer selbst bei einem Wintersportunfall verletzt wird, sei es aus eigenem Verschulden, oder weil man von einem anderen auf der Piste versehentlich angefahren wurde und der Unfallverursacher weitergefahren ist, muss mit kostspieligen Mehrbelastungen rechnen.

Zwar werden ein notwendiger Krankentransport, aber auch die weiteren medizinischen Behandlungen einer verletzten Person hierzulande in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Ist allerdings der Einsatz eines Flugrettungsdienstes in den Bergen oder eine sonstige Beförderung des Verletzten vom Berg ins Tal erforderlich, kann es sein, dass der verunfallte Wintersportler die Kosten dafür selbst tragen muss.

In einer privaten Unfallversicherung können, neben Geldleistungen im Invaliditätsfall, auch weltweit anfallende Bergungs- und Rettungskosten meist bis zu einer bestimmten Höhe gegen einen kleinen Prämienaufschlag mitversichert werden oder sind bereits kostenlos enthalten. Apropos Ausland: In vielen Ländern muss ein Verunfallter neben den Bergrettungskosten oftmals auch Arzt-, Krankenhaus- sowie Krankentransportkosten aus der eigenen Tasche begleichen. Dieses Kostenrisiko lässt sich mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung absichern.

Wenn ein Unfall zur Berufsunfähigkeit führt

Besonders hart – und zwar auch finanziell – trifft es Verunfallte, die bleibende Schäden davontragen und ihren Beruf oder auch eine andere Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben können. So reichen die Leistungen der gesetzlichen Pensionsversicherung in Form einer Erwerbs-, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeits-Pension bei einer eintretenden Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit in der Regel nicht aus, das bisherige Aktiveinkommen in der Höhe, wie es vor dem Unfall war, zu ersetzen.

Diese Versorgungslücke lässt sich durch eine Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung schließen. Sie zahlt im Versicherungsfall eine Rente in der vereinbarten Höhe.

Je nach Vertragsvereinbarung leistet eine Berufsunfähigkeits-Polizze auch dann, wenn man noch in anderen Berufen als den bisher erlernten und ausgeübten in Vollzeit tätig sein könnte. Mit einer privaten Unfallversicherung, die bei Invalidität eine mit dem Versicherten festgelegte Summe auszahlt, lassen sich zudem Kosten für einen eventuell notwendigen behindertengerechten Umbau des Eigenheims absichern.

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