Ein Versicherungsvergleich
zahlt sich aus....
Immer später in die Pension!
12.02.2015
Das Pensionsantrittsalter hat sich letztes Jahr auf 59 Jahre und 7,2 Monate erhöht, besagt die jüngst vom Sozialminister vorgestellte Statistik. Das starke Plus beruht allerdings vor allem auf Effekten durch die Neuregelung der Invaliditätspension. Beim Antrittsalter bei „normalen“ Alterspensionen gibt es eine unterschiedliche Entwicklung.
Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter ist von 2013 auf 2014 um 13 Monate gestiegen und liegt nunmehr bei 59 Jahren und sieben Monaten. Dies gab das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Sozialministerium) jüngst bekannt und führte die Veränderung auf die Pensionsreformen der vergangenen Jahre zurück.
Damit werde man „den im Regierungsprogramm vorgegebenen Pfad ganz sicher erfüllen“, sagte Minister Rudolf Hundstorfer. Angepeilt ist hier eine Anhebung auf 60,1 Jahre bis zum Jahr 2018. Das gesetzliche Pensionsantrittsalter für eine Alterspension liegt für Männer bei 65 Jahren. Frauen, die vor dem 2. Dezember 1963 geboren sind, haben ein Antrittsalter von 60 Jahren. Bei allen anderen wird das Antrittsalter ab dem 1. Januar 2024 schrittweise bis zum Jahr 2033 ebenfalls auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Anstieg ja, aber …
Der kräftige Anstieg des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters ist laut Experten vor allem einem Effekt geschuldet, nämlich den 2014 eingeführten Einschränkungen bei der Zuerkennung von Invaliditätspensionen. In diesem Bereich stieg das Antrittsalter dann auch wenig überraschend besonders stark, und zwar um 31,2 Monate auf 54 Jahre und acht Monate.
Gleichwohl kletterte das Antrittsalter laut Hundstorfer auch bei den Alterspensionen, nämlich um 4,8 Monate auf 61 Jahre und zweieinhalb Monate. Schlüsselt man hier weiter auf, so zeigt sich bei den vorzeitigen Alterspensionen ein Anstieg um 7,2 Monate, bei den normalen Alterspensionen aber ein Absinken um 1,2 Monate. Die Summe der Pensionsanträge ist von 140.169 (2013) um 15,5 Prozent auf 118.503 zurückgegangen. Besonders deutlich fiel der Rückgang mit minus 42,4 Prozent im Bereich der Langzeitversicherten-Regelung („Hacklerregelung“) aus.
Weniger Anträge …
Bei den Invaliditätspensionen gab es – einschließlich der Anträge zum Rehabilitationsgeld – um 15,3 Prozent weniger Anträge. Zudem wurden Invaliditätspensionen ebenfalls seltener (minus 17,2 Prozent) zuerkannt. Ihre Zahl sank knapp unter 20.000. Die Zuerkennungen von Frühpensionen aufgrund langer Versicherungsdauer gingen um 23,1 Prozent zurück. Signifikant zugenommen haben hingegen die Zuerkennungen von Schwerarbeitspensionen.
Sie haben sich auf 2.754 fast verdoppelt. Man liege damit aber „deutlich unter den Schätzungen, als die Schwerarbeitspension 2004 beschlossen wurde“, relativierte Hundstorfer. „Damals ging man davon aus, dass rund 5.000 Menschen pro Jahr diese Regelung in Anspruch nehmen. Davon sind wir weit entfernt. Die Schwerarbeitspension wird daher keine ‚neue Hacklerregelung‘ werden“, so der Minister weiter. „In diese Pensionsart können nur Menschen, die in den letzten 20 Jahren zehn Jahre tatsächlich Schwerarbeit verrichtet haben.“
Individuelle Absicherung
Wer noch nicht in Pension ist und sichergehen möchte, dass er trotz möglicher weiterer Änderungen an den gesetzlichen Pensionsansprüchen im Alter seinen Lebensstandard halten kann oder bei einer eintretenden Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert ist, sollte frühzeitig vorsorgen.
Auf Wunsch hilft ein Versicherungsfachmann bei der Ermittlung, wie hoch die tatsächliche Pensionslücke im Einzelfall voraussichtlich sein wird und mit welchen Altersvorsorgeprodukten diese am besten ausgeglichen werden können.