Pensionen: „Eingeleitete Reformen scheinen nicht auszureichen“

Die EU-Kommission stellt immer im Frühjahr ihre „länderspezifischen Empfehlungen“ vor. Sie sollen – im Rahmen der wirtschaftspolitischen Koordinierung innerhalb der Union – dazu dienen, Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. Die Kommission präsentierte dementsprechend vor Kurzem ihre aktuellen Empfehlungen für die Jahre 2015 und 2016. Darin waren auch Vorschläge enthalten, wie sich eine langfristige Tragfähigkeit des Pensionssystems in Österreich erreichen lässt. Unter anderem wird eine Kopplung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung gefordert.

Im Rahmen der jährlich erstellten länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission wurde auch das Thema Pensionen behandelt. Der rund sechsseitige Bericht „Empfehlungen des Rates für Österreich“ kann kostenlos auf dem Webportal der Europäischen Kommission heruntergeladen werden.

Unter anderem ist hier zu lesen: „Die langfristige Tragfähigkeit des österreichischen Pensionssystems wird nach wie vor durch strukturelle Schwächen beeinträchtigt. Die bislang von Österreich eingeleiteten Reformen scheinen nicht auszureichen, um die langfristige Tragfähigkeit des Systems sicherzustellen.“

Diverse Reformen...

Diese Feststellung wird in dem Bericht wie folgt begründet: Erstens liege das faktische Pensionsalter „weiterhin beträchtlich“ unter dem gesetzlichen Pensionsalter. Zweitens liege das gesetzliche Pensionsalter für Frauen deutlich unter jenem der Männer – die Anhebung beginnt im Jahr 2024. Drittens sei das gesetzliche Pensionsalter immer noch nicht an die stetig steigende Lebenserwartung in Österreich geknüpft.

Die Kommission stellte fest, dass Österreich zwar einige Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsalters ergriffen habe, das 2014 hierzulande bei 59,7 Jahren lag, damit aber nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt von 63,1 Jahren (Stand 2013) war. Der Bericht attestiert zudem, dass Maßnahmen getroffen wurden, um die Inanspruchnahme von Frühpensionierungs- und Invaliditätsregelungen „in bestimmten Fällen zu verhindern und dadurch die Lebensarbeitszeit zu verlängern“.

...mit unklaren Auswirkungen

Verschärfungen habe es auch in Bezug auf Abschläge bei Frühpensionierung und Beitragszeiten gegeben. Doch die EU-Kommission bezweifelt den Erfolg dieser Maßnahmen, wie aus der länderspezifischen Empfehlung hervorgeht: „Unklar bleibt, ob die von diesen Maßnahmen erwarteten positiven budgetären Auswirkungen tatsächlich eintreten.“ Die Kommission empfiehlt Österreich diesbezüglich, dass es „unter anderem das gesetzliche Pensionsalter für Frauen und Männer früher harmonisiert und das gesetzliche Pensionsalter an die Lebenserwartung koppelt“.

Rein formell handelt es sich bei den Vorschlägen der Kommission an die nationalen Regierungen übrigens nur um eine „Empfehlung für eine Empfehlung“. Abgesegnet werden müssen sie nämlich vom Ministerrat und vom Europäischen Rat, sprich: von den Vertretern der nationalen Regierungen selbst. Besteht also die Möglichkeit, dass die Regierungen die „Empfehlungen an sich selbst“ letztlich verwässern? „Das letzte Wort hat der Rat“, bestätigt die Kommission. In der Vergangenheit seien die Vorschläge der Kommission aber meistens in der vorgeschlagenen Form angenommen worden.

Persönliche Zukunftsvorsorge

Wer sichergehen möchte, dass er im Alter trotz der diversen Pensionsreformen in der Vergangenheit sowie der noch zu erwartenden finanziell abgesichert ist, sollte frühzeitig vorsorgen. Denn bereits jetzt liegt die Pensionshöhe deutlich unter dem durchschnittlichen Einkommen, das ein Beschäftigter während seiner Erwerbstätigkeit erhalten hat. Noch größer ist die Lücke zwischen der staatlichen Alterspension und dem letzten Aktiveinkommen.

Wer genau wissen möchte, wie hoch seine Alterspension entsprechend der aktuellen Situation sein wird und inwieweit eine Einkommenslücke im Vergleich zum letzten Verdienst besteht, kann sich vom Versicherungsfachmann beraten lassen. Um ein Einkommensdefizit im Alter zu vermeiden und das finanzielle Auskommen im Alter zu sichern, bietet die private Versicherungswirtschaft diverse Vorsorgeprodukte an, die zum Teil auch staatlich gefördert werden.

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