Ein Versicherungsvergleich
zahlt sich aus....
So sind Kinder im Auto richtig gesichert!
09.09.2015
Laut Gesetz muss jeder, der ein Kind im Auto mitnimmt, auch für dessen Sicherheit sorgen. Unter anderem ist genau vorgeschrieben, wann welche Art von Kindersitz zu verwenden ist.
Einen hundertprozentigen Schutz vor Unfällen gibt es leider nicht. Allerdings lassen sich bei Kindern viele schwerwiegende Verletzungen mit Kinderrückhaltesystemen, wie sie der Gesetzesgeber vorschreibt, verhindern. Crashtests belegen, dass ungesicherte Kinder im Auto ein siebenmal höheres Risiko haben, schwer verletzt oder getötet zu werden als richtig gesicherte.
Dennoch sichern immer noch zu viele Autofahrer mitfahrende Kinder gar nicht oder nur mit einem Erwachsenengurt und somit nicht ausreichend. Nach einer Statistik des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) waren 2013 immer noch rund fünf Prozent der Kinder, die innerhalb von Ortschaften oder auf Landstraßen als Mitfahrer im Auto saßen, gar nicht gesichert. Auf Autobahnen waren es sogar sechs Prozent. Zudem sind viele unzureichend mit einem Erwachsenengurt statt mit einem notwendigen Kindersitz gesichert.
Spezielle Sicherung bis zur Größe von 1,50 Metern
Gemäß Paragraf 106 Absatz 5 KFG (Kraftfahrgesetz) dürfen Kinder bis 14 Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, als Insassen im Auto nur in einem geeigneten und dem Alter entsprechenden Kinderrückhaltesystem mitfahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine lange oder kurze Strecke mit dem Pkw zurückgelegt wird. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vormerkung im Führerscheinregister und einer Geldbuße bestraft.
Ein Kind, das älter als vierzehn Jahre, aber kleiner als 1,50 Meter ist, dürfte zwar ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen im Auto mitfahren, allerdings raten Verkehrsexperten in diesem Fall dazu, trotzdem eine Sitzerhöhung zu verwenden. Die serienmäßig eingebauten Sicherheitsgurte für Erwachsene sind nämlich normalerweise für Personen mit einer Größe ab 1,50 Meter konstruiert und verlaufen nur dann auch über die richtigen Körperstellen.
Ist der angeschnallte Insasse kleiner, kann es sein, dass der Gurt statt über das Becken über den Bauch und statt über die Schulter direkt am Hals vorbeiläuft. Die Sicherung mit einem standardmäßigen Sicherheitsgurt kann dann bei einem Unfall dazu führen, dass eine Person unter 1,50 Meter Größe unter dem Gurt durchrutscht oder dass der Gurt innere Organe oder die Halsschlagader verletzt.
Von der Babyschale bis zum Kindersitz
Für Kindersitze gilt seit Kurzem neben der bisherigen europäischen Norm ECE-R 44-03 oder -04 die neue ECE-R 129. Im Gegensatz zur älteren Regelung, die die Sitzkategorien nach dem Gewicht der Kinder festlegt, richtet sich die Einteilung des passenden Kindersitzes bei der neuen Regelung nach der Größe des jeweiligen Kindes. Bis auf Weiteres bleibt es den Autofahrern und Eltern jedoch freigestellt, welche Einteilung sie wählen, denn viele der neuen Kindersitzkategorien, sogenannte „i-Size“-Sitze mit Stützfuß, können bisher nur in wenigen Fahrzeugen montiert werden.
Nach der derzeit noch gültigen Norm ECE-R 44-03 und -04 ist für die Mitnahme von Babys mit einem Gewicht bis zu 13 Kilogramm eine Babyschale, die entgegen der Blickrichtung eingebaut ist, geeignet. Nach Angaben von Verkehrsexperten gehört ein Kind so lange in die Babyschale, bis der Kopf des Kindes an den Schalenrand reicht.
Abhängig von ihrem Gewicht sollten Kinder zwischen neun und 18 Kilogramm und bis etwa 4,5 Jahren in einem Kindersitz der ECE-Gruppe I und ältere Kinder zwischen 15 bis 36 Kilogramm in Kindersitzen der ECE-Gruppen II und III transportiert werden. Bei der Verwendung eines Isofix-Systems, also einer Steckverbindung zur Fixierung des Kindersitzes, sollte man sich vorab zum Beispiel beim jeweiligen Kindersitzhersteller informieren, ob das favorisierte Modell auch im jeweiligen Fahrzeugtyp einsetzbar ist.
Richtig einbauen
Prinzipiell raten Verkehrsexperten dringend davon ab, statt eines notwendigen Kindersitzes einfache Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne und Kopfstützen zu benutzen, auch wenn dies ab einem Körpergewicht von 15 Kilogramm möglich wäre. Denn bei einem Unfall fehlt bei einer Sitzerhöhung im Vergleich zum Kindersitz der Seitenschutz und die Gurtführung ist nicht immer optimal, was bei einem Unfall zu einem erhöhten Verletzungsrisiko führt.
Auch ein fehlerhaft eingebauter Kindersitz büßt oftmals seine Sicherheitsfunktionen ein. Daher sollte man sich beim Kauf eines Kindersitzes zeigen lassen, wie dieser richtig in das jeweilige Auto einzubauen und das Kind darin zu sichern ist.
In den kostenlos herunterladbaren Broschüren „Baby sicher an Bord“, „Sicher unterwegs im Auto“ und „Kindersitz“ erklären die Experten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) unter anderem, welche Kindersicherung im Auto am besten benutzt wird und wie. Details zu Kindersitzen bietet auch ein bei der Deutschen Verkehrswacht online herunterladbarer Flyer. Grundlageninformationen und eine umfangreiche Datenbank zur Auswahl der passenden Kindersitze bietet auch das Webportal www.autokindersitz.at.