Gut geschützt beim Sport

18.09.2014

Etwa 200.000 Menschen verunfallen jedes Jahr hierzulande beim Sport so schwer, dass sie im Spital behandelt werden müssen. Die meisten davon erleiden leichtere Verletzungen, die wieder verheilen. Doch immer wieder kommt es auch zu schweren Sportverletzungen mit bleibenden Gesundheitsschäden. Zwar kann man das Unfallrisiko nie ganz ausschließen, aber zumindest die finanziellen Folgen eines Unfalles lassen sich absichern.

Die Liste der häufigsten Sportverletzung ist lang: von Zerrungen, Prellungen, Bänder- und Sehnenrissen bis hin zu Knochenbrüchen und schweren Kopfverletzungen. Die Folgen reichen von einer kurzen Arbeitsunfähigkeit bis hin zum längeren Krankenhausaufenthalt und einem bleibenden Gesundheitsschaden. Dementsprechend kann ein Sportunfall auch zahlreiche Kosten nach sich ziehen.

Zum einen entstehen da Arzt- und Behandlungskosten, aber eventuell auch Rettungs- und Spitalkosten. Zum anderen ist auch ein langfristiger Verdienstausfall möglich, wenn der Gesundheitszustand keine berufliche Tätigkeit mehr zulässt. Doch auch Aufwendungen für Umbaumaßnahmen oder Hilfsmittel, um trotz einer eventuell unfallbedingten dauerhaften Behinderung in der gewohnten Umgebung bleiben zu können, sind möglich.

Unfallschutz rund um die Uhr

Die gesetzliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, damit beispielsweise bei einer unfallbedingten Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit ein ausreichendes Einkommen auf Dauer gewährleistet ist.

Private Versicherer bietet hierzu diverse Absicherungslösungen an. Beispielsweise gilt eine private Unfallversicherung, anders als der gesetzliche Unfallschutz oder eine vom Verein abgeschlossene Unfallpolizze, weltweit und rund um die Uhr – also auch in der Freizeit und beim Sport.

Mit einer vereinbarten Kapitalsumme im Invaliditätsfall lassen sich beispielsweise zusätzliche Aufwendungen für eine behindertengerechte Wohnung auffangen.

Einkommenseinbußen nach einem Sportunfall

Meist kann bei der Unfall-Polizze auch eine monatliche Rentenzahlung im unfallbedingten Invaliditätsfall vereinbart werden. Damit lassen sich zum Beispiel mögliche Einkommenseinbußen oder auch notwendige invaliditätsbedingte Mehraufwendungen ausgleichen. Außerdem lassen sich oftmals optional weitere Leistungen wie etwa eine Todesfallsumme, Spitalgeld, Zuschüsse für unfallbedingte kosmetische Operationskosten oder die Zahlung von vereinbarten Heil-, Transport-, Bergungs- und Rückholkosten einschließen.

Sollte man aufgrund eines bleibenden körperlichen Schadens seinen Beruf nicht mehr ausüben können, leistet eine abgeschlossene private Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung in Form einer monatlichen Pensionszahlung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden beim Unfall – egal ob beim Sport oder anderswo – oder durch eine Krankheit verursacht wurde.

Ein Versicherungsexperte hilft zu ermitteln, welche gesetzlichen Absicherungslücken es bei einem Unfall gibt. Zudem berät der Fachmann bei der Suche nach einer eventuell notwendigen, individuell passenden Vorsorgelösung.

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