Hauptursachen einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit!

Letztes Jahr haben knapp 20.000 Bürger eine gesetzliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Pension neu zuerkannt bekommen. Dabei verursachten alleine zwei Krankheitsgruppen mehr als die Hälfte aller eingetretenen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsfälle. Dies zeigen aktuelle Daten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungs-Träger.

Ein Angestellter gilt als berufsunfähig, wenn seine Arbeitsfähigkeit aufgrund einer Krankheit um mehr als die Hälfte im Vergleich zu einer gesunden Person mit ähnlicher Ausbildung gemindert ist. Selbstständig erwerbstätige Personen gelten als erwerbsunfähig, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, irgendeiner in Betracht kommenden Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Nur wenn die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit dauerhaft vorliegt, und für ab 1964 Geborene auch eine Rehabilitation oder Umschulung auf einen anderen Beruf nicht möglich oder zweckmäßig ist, besteht ein Anspruch auf eine gesetzliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Pension. Zudem müssen für die Zuerkennung einer solchen Invaliditätspension noch versicherungsrechtliche Voraussetzungen gegeben sein, die für Angestellte und Selbstständige unterschiedlich sind.

Krankheiten, die am häufigsten zur Invalidität führen

Die Krankheitsgruppe, die am häufigsten zu einer anerkannten gesetzlichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Pension führte, ist die Erkrankung des Skeletts, der Muskeln und der Bewegungs- und Stützapparate. 30,3 Prozent aller im letzen Jahr anerkannten Invaliditätspensions-Bezieher sind deswegen dauerhaft berufs- beziehungsweise erwerbsunfähig.

29,3 Prozent erhielten aufgrund psychiatrischer Krankheiten eine entsprechende Pension. Das bedeutet, weit über die Hälfte aller eintretenden Erwerbs- oder Berufsunfähigkeiten werden durch diese beiden Krankheitsgruppen verursacht. Mit einigem Abstand folgen die Krankheiten des Kreislaufsystems mit 11,8 Prozent sowie Krebserkrankungen mit 10,1 Prozent.

Die Statistik zeigt, dass weit mehr Betroffene eine solche gesetzliche Invaliditätspension erhofft haben, als tatsächlich zuerkannt wurde. Insgesamt wurden letztes Jahr nach Angaben des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungs-Träger über 52.300 Anträge auf eine gesetzliche Invaliditätspension gestellt. Doch nur 19.980 Betroffene bekamen eine entsprechende Pensionsleistung zugebilligt.

Unzureichende gesetzliche Absicherung

Die gesetzliche Invaliditätspension ist unter anderem vom Pensionsantrittsalter, vom Durchschnittswert der Arbeitsverdienste in einem bestimmten Zeitraum (Bemessungsgrundlage) und von der Zahl der erworbenen Versicherungsmonate abhängig. Sie lag durchschnittlich bei den Männern bei 1.143 Euro und bei den Frauen bei 760 Euro. Zum Vergleich: Der Durchschnittswert für eine Alterspension nach der Langzeitversicherten-Regelung (Hacklerregelung) betrug für Männer 2.228 Euro und für Frauen 1.506 Euro.

Wie die Fakten zeigen, müssen auch Betroffene, die eine Invaliditätspension erhalten, mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen, die in der Regel bei Weitem nicht ausreichen, um den durch Krankheit bedingten Einkommensverlust auszugleichen.

Die private Versicherungswirtschaft bietet zahlreiche Lösungen an, um sowohl einen fehlenden gesetzlichen Versicherungsschutz als auch die durch Unfall oder Krankheit auftretenden Einkommenslücken, die trotz einer zuerkannten Invaliditätspension entstehen, abzusichern. Zu nennen ist hier unter anderem eine private Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung.

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