Pensionskonto sorgt bei vielen für Überraschung!

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 43 Prozent überrascht auf die Erstgutschrift zu ihrem Pensionskonto reagierten – die Mehrheit davon negativ.

Seit dem letzten Jahr gibt es beim jeweiligen Pensionsversicherungs-Träger ein persönliches „Pensionskonto“ für alle ab 1. Jänner 1955 Geborenen. Danach berechnet sich auch die Pensionshöhe. Alle pensionsrelevanten Zeiten und Zahlungen, die bis Ende 2013 erworben wurden, wurden zusammengeführt und als Kontoerstgutschrift ins neue Pensionskonto übertragen.

Ein Versicherer und ein Geldinstitut haben anhand einer Umfrage vom Marktforschungs-Unternehmen GfK Austria GmbH untersuchen lassen, wie die Österreicher die Informationen zu ihrer voraussichtlichen Pensionshöhe in ihrer Kontoerstgutschrift „aufgenommen“ haben. Zwei Drittel (64,5 Prozent) der für die Studie im April und Mai befragten 1.000 Personen gaben an, die Kontoerstgutschrift von der Pensionsversicherungs-Anstalt (PVA) bereits erhalten zu haben. Die daraus gewonnenen Eindrücke waren offenbar recht unterschiedlich.

43 Prozent überrascht: ein Drittel positiv, zwei Drittel negativ

Ein großer Teil hat die Kontoinformation, wie es scheint, mit Gleichmut hingenommen: „Habe ich so erwartet“, sagten 42 Prozent über die ausgewiesene Höhe der Gutschrift. Ebenso viele (43 Prozent) waren vom Inhalt des Schreibens überrascht, ein Drittel positiv, zwei Drittel negativ. Etwa jeder Siebte hat sich mit dem Thema Kontoerstgutschrift noch gar nicht auseinandergesetzt. Unter den jungen Erwachsenen bis zu einem Alter von 29 Jahren wussten 20 Prozent nicht, ob sie ihre Pensionskontonachricht überhaupt erhalten haben.

Im Schnitt schätzen die Österreicher ihre Pensionslücke, also die Differenz zwischen dem letzten Gehalt und der voraussichtlichen Pension, laut Umfrage auf 545 Euro. Jeder Dritte (32 Prozent) sieht sich nicht in der Lage, seine Pensionslücke einzuschätzen.

Für eine individuell passende Vorsorge

Wer genau wissen möchte, wie hoch das Einkommen im Alter entsprechend der aktuellen Situation sein wird und inwieweit eine Pensionslücke besteht, kann dies umfassend von einem Versicherungsfachmann der privaten Versicherungswirtschaft berechnen lassen.

Neben den gesetzlichen Pensionsansprüchen spielen auch andere Faktoren, wie die Inflation, aber auch weitere Einnahmen beispielsweise durch Kapitalerträge, Vermietungen oder auch durch private oder betriebliche Altersvorsorge eine Rolle, die zu berücksichtigen sind. Um ein mögliches Defizit zwischen dem bisherigen Verdienst und den zu erwartenden Altersbezügen auszugleichen, bietet die private Versicherungswirtschaft diverse Vorsorgeprodukte an, die zum Teil auch staatlich gefördert werden.

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